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Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellenden Anträge für die Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien können ab 2018 nicht mehr rückwirkend eingereicht werden. So schreibt das Bundesamt: "Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen."
Weiterlesen: Antragstellung für BAFA-Förderung ändert sich ab 2018Seit August 2016 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen. Mittels attraktiven, nich rückzahlbare Zuschüsse will man dazu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen.
Weiterlesen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Heizungsoptimierung